Liechtensteinischer
Olympischer Sportverband
Im Rietacker 4
FL-9494 Schaan
Tel. 00423 232 37 57

1. GRUNDLAGE

Die Grundlage zu diesem Reglement bildet Art. 26 der Statuten des Liechtensteinischen Olympischen Sportverbandes (LOSV) vom 24. Mai 2005.
Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.

2. DURCHFÜHRUNG VON LANDESMEISTERSCHAFTEN

2.1
Die dem LOSV angeschlossenen Sportverbände/ Einzelvereine sind berechtigt, Landesmeisterschaften gemäss ihren Statuten durchzuführen und diese national oder international auszuschreiben.

2.2
Jeder Sportverband/Einzelverband ist verpflichtet, eigene Reglemente zu Landesmeisterschaften zu erstellen. Die Artikel 6.1., 6.2. sowie 8.2. und 8.3. dieses Reglementes müssen im jeweiligen Verbandsreglement übernommen werden. Die Verbandsreglemente gelten nach Genehmigung durch den LOSV-Vorstand.

2.3
Landesmeisterschaften sind grundsätzlich in Liechtenstein durchzuführen, wenn die entsprechenden Infrastrukturen vorhanden sind oder geschaffen werden können. Andernfalls sind sie am nächstmöglichen Austragungsort durchzuführen.

2.4
Landesmeisterschaften werden vom LOSV nur dann anerkannt, wenn mindestens 3 Sportler, die gemäss 8.2 auszeichnungsberechtigt sind, bzw. 3 Teams, die gemäss 8.3 auszeichnungsberechtigt sind, teilnehmen.

3. ANZEIGE AN DEN LOSV

3.1
Die Durchführung von Landesmeisterschaften ist der LOSV-Geschäftsstelle mindestens 30 Tage vor deren Beginn anzuzeigen.

3.2
Es empfiehlt sich, Termine bereits 6 Monate oder vorher zu melden, damit diese frühzeitig in den Veranstaltungskalender des LOSV aufgenommen werden können.

4. ERMITTLUNG DER FL-MEISTER/INNEN

4.1
Die dem LOSV angeschlossenen Sportverbände/ Einzelvereine sind berechtigt, FL-Landesmeister in den ihnen eigenen Sport-Disziplinen nach den eigenen Wettkampfregeln zu ermitteln.

4.2
Es steht den Sportverbänden/Einzelvereinen frei, auch FL-Juniorenmeister und FL-Jugendmeister zu ermitteln.

5. DEFINITION EINZEL- BZW. MANNSCHAFTSSPORT

5.1
Einzelsport:
Ist in einem Wettkampf zur Erreichung einer Wertung nur ein Sportler nötig, gilt dies als Einzelsportdisziplin.

5.2
Teamsport:
Ist in einem Wettkampf zur Erreichung einer Wertung mehr als ein Sportler nötig, gilt dies als Teamsport. Teamwettkämpfe müssen ausdrücklich als solche ausgeschrieben werden.

6. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

6.1
Einzelsport:
Teilnahmeberechtigt an einer liechtensteinischen Meisterschaft sind alle, die die vom durchführenden Sportverband/Einzelverein vorgesehenen Kriterien erfüllen. Die Kriterien beziehen sich auf technische und leistungsmässige Vorgaben, die die Sport-Disziplinen betreffen und die Sicherheit und Durchführbarkeit des Wettkampfes gewährleisten.

6.2
Teamsport:
Teilnahmeberechtigt an einer liechtensteinischen Meisterschaft ist jedes Team, das die vom durchführenden Sportverband/Einzelverein vorgesehenen Kriterien erfüllt. Die Kriterien beziehen sich auf technische und leistungsmässige Vorgaben, die die Sportdisziplinen betreffen und die Sicherheit und Durchführbarkeit des Wettkampfes gewährleisten.

7. FORM, GRÖSSE, FARBE, SUJET UND GRAVUR DER AUSZEICHNUNGEN

7.1
Landesmeister-Auszeichnung
Form: Quadratisch
Format: 56 x 56 mm
Farbe: Gold
Sujet: Grosses Staatswappen mit Beschriftung «Liechtensteinische Landesmeisterschaft»
Die Plakette wird im Etui abgegeben.Gravur: Die Bezeichnung «FL-Landesmeister», «FL-Juniorenmeister» oder «FL-Jugendmeister» sowie die Sport-Disziplin mit Jahreszahl wird auf separatem Schild graviert und auf der Innenseite des Etuideckels befestigt.

7.2
Meisterschafts-Medaillen für Sport-Disziplinen
Form: Rund
Durchmesser: 50 mm
Farbe: Gold, Silber und Bronze
Sujet: Grosses Staatswappen mit Beschriftung «Liechtensteinische Landesmeisterschaft»
Die Medaille mit Metallschildchen hängt am Halsband in den Landesfarben blau/rot.
Gravur: Die Sport-Disziplin mit Jahreszahl wird auf das Metallschildchen graviert. Jede andere Kategorie ausser Damen/Herren ist ebenfalls auf dem Metallschildchen zu bezeichnen (z.B. Junioren oder Jugend).

8. ZUORDNUNG UND ABGABE VON AUSZEICHNUNGEN

8.1
Bestellungen von Auszeichnungen:
Die Auszeichnungen sind ausschliesslich bei der LOSV-Geschäftsstelle und mindestens 30 Tage vor Durchführung der Meisterschaft zu bestellen.

8.2
Landesmeister-Plakette im Einzelsport

8.2.1
Titelberechtigt in jeder Sport-Disziplin ist der bestplazierte Liechtensteiner oder Ausländer, der seit mindestens einem Jahr in Liechtenstein wohnhaft und seit einem Jahr Mitglied des durchführenden Verbandes ist.

8.2.2
Pro Sport-Disziplin wird je eine Landesmeister-Plakette für die Kategorien Damen, Juniorinnen sowie Jugend Mädchen und/oder je eine Landesmeister-Plakette für die Kategorien Herren, Junioren sowie Jugend Knaben abgegeben.
In Ausnahmefällen können - nach Absprache und Bewilligung durch den LOSV-Vorstand - weitere Landesmeister-Plaketten abgegeben werden.

8.3
Landesmeister-Plaketten im Teamsport

8.3.1
Titelberechtigt ist jedes Team, welches Mitglied eines dem LOSV angeschlossenen Sportverbandes/Einzelvereins ist und mindestens 50 % der Teammitglieder nachstehende Kriterien erfüllen: liechtensteinische Staatsangehörigkeit oder Ausländer, die mindestens seit einem Jahr in Liechtenstein wohnhaft und seit einem Jahr Mitglied des durchführenden Sportverbandes sind. Landesmeistertitel können in den Kategorien Damen, Herren, Juniorinnen, Junioren, Jugend Mädchen und Jugend Knaben vergeben werden.

8.3.2
In Ausnahmefällen können - nach Absprache und Bewilligung durch den LOSV-Vorstand - weitere Landesmeister-Plaketten abgegeben werden.

8.4
Meisterschafts-Medaillen im Einzelsport

8.4.1
Meisterschafts-Medaillen in Gold, Silber und Bronze erhalten die 1.-, 2.- und 3.-Platzierten.

8.4.2
In jeder Sportart werden pro Disziplin je 1 Set Meisterschafts-Medaillen für die Kategorien Damen, Juniorinnen sowie Jugend Mädchen und/oder für die Kategorien Herren, Junioren sowie Jugend Knaben abgegeben.

8.5
Meisterschafts-Medaillen im Teamsport

8.5.1
Meisterschafts-Medaillen in Gold, Silber und Bronze erhalten die 1.-, 2.- und 3.-Platzierten.

8.5.2
Pro Teamsport wird je 1 Set Meisterschafts-Medaillen für die Kategorien Damen, Juniorinnen sowie Jugend Mädchen und/ oder für die Kategorien Herren, Junioren sowie Jugend Knaben abgegeben.

8.5.3
Jedes Mitglied eines auszuzeichnenden Teams erhält 1 Meisterschafts-Medaille.

8.6
Besonderes

8.6.1
Ein Landesmeister kann bei entsprechender Rangierung zugleich Gewinner einer Meisterschafts-Medaille in Gold, Silber oder Bronze sein.

8.6.2
Bei Ranggleichheit von mehreren Teilnehmern wird die entsprechende Auszeichnung und Platzierung mehrfach vergeben, wobei die unmittelbar nachfolgenden Auszeichnungen und Platzierungen entfallen.

8.6.3
Bei Sport-Disziplinen, bei denen zwei dritte Plätze ermittelt werden, wird die Auszeichnung zweimal vergeben.

9. TITEL

9.1
Einzelsport

9.1.1
Gewinner der Landesmeister-Plakette in der Kategorie Damen bzw. Herren erhalten den Titel «FL-Landesmeister» bzw. «FL-Landesmeisterin».

9.1.2
Gewinner der Landesmeister-Plakette in der Kategorie Junioren bzw. Jugend erhalten den Titel «FL-Juniorenmeister» bzw. «FL-Jugendmeister».

9.2
Teamsport

9.2.1
Mit der Landesmeister-Plakette ausgezeichnete Teams in der Kategorie Damen bzw. Herren erhalten den Titel «FL-Landesmeister Herren» bzw. «FL-Landesmeister Damen».

9.2.2
Mit der Landesmeister-Plakette ausgezeichnete Teams in der Kategorie Junioren bzw. Jugend erhalten den Titel «FL-Juniorenmeister» bzw. «FL-Jugendmeister».

10. EHRUNGEN

10.1
Die Ehrung der Landesmeister kann im Anschluss an die Wettkämpfe oder zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Die Übergabe der Landesmeister-Plaketten wird vom durchführenden Sportverband/Einzelverein vorgenommen.


LOSV · LIECHTENSTEINISCHER OLYMPISCHER SPORTVERBAND
gezeichnet:
Leo Kranz, Präsident

Genehmigt durch Vorstandsbeschluss am 26. Juni 2006

1. GRUNDLAGE

Die Grundlage zu diesem Reglement bildet Art. 26 der Statuten des Liechtensteinischen Olympischen Sportverbandes (LOSV) vom 24. Mai 2005.
Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.

2. DURCHFÜHRUNG VON LANDESMEISTERSCHAFTEN

2.1
Die dem LOSV angeschlossenen Sportverbände/ Einzelvereine sind berechtigt, Landesmeisterschaften gemäss ihren Statuten durchzuführen und diese national oder international auszuschreiben.

2.2
Jeder Sportverband/Einzelverband ist verpflichtet, eigene Reglemente zu Landesmeisterschaften zu erstellen. Die Artikel 6.1., 6.2. sowie 8.2. und 8.3. dieses Reglementes müssen im jeweiligen Verbandsreglement übernommen werden. Die Verbandsreglemente gelten nach Genehmigung durch den LOSV-Vorstand.

2.3
Landesmeisterschaften sind grundsätzlich in Liechtenstein durchzuführen, wenn die entsprechenden Infrastrukturen vorhanden sind oder geschaffen werden können. Andernfalls sind sie am nächstmöglichen Austragungsort durchzuführen.

2.4
Landesmeisterschaften werden vom LOSV nur dann anerkannt, wenn mindestens 3 Sportler, die gemäss 8.2 auszeichnungsberechtigt sind, bzw. 3 Teams, die gemäss 8.3 auszeichnungsberechtigt sind, teilnehmen.

3. ANZEIGE AN DEN LOSV

3.1
Die Durchführung von Landesmeisterschaften ist der LOSV-Geschäftsstelle mindestens 30 Tage vor deren Beginn anzuzeigen.

3.2
Es empfiehlt sich, Termine bereits 6 Monate oder vorher zu melden, damit diese frühzeitig in den Veranstaltungskalender des LOSV aufgenommen werden können.

4. ERMITTLUNG DER FL-MEISTER/INNEN

4.1
Die dem LOSV angeschlossenen Sportverbände/ Einzelvereine sind berechtigt, FL-Landesmeister in den ihnen eigenen Sport-Disziplinen nach den eigenen Wettkampfregeln zu ermitteln.

4.2
Es steht den Sportverbänden/Einzelvereinen frei, auch FL-Juniorenmeister und FL-Jugendmeister zu ermitteln.

5. DEFINITION EINZEL- BZW. MANNSCHAFTSSPORT

5.1
Einzelsport:
Ist in einem Wettkampf zur Erreichung einer Wertung nur ein Sportler nötig, gilt dies als Einzelsportdisziplin.

5.2
Teamsport:
Ist in einem Wettkampf zur Erreichung einer Wertung mehr als ein Sportler nötig, gilt dies als Teamsport. Teamwettkämpfe müssen ausdrücklich als solche ausgeschrieben werden.

6. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

6.1
Einzelsport:
Teilnahmeberechtigt an einer liechtensteinischen Meisterschaft sind alle, die die vom durchführenden Sportverband/Einzelverein vorgesehenen Kriterien erfüllen. Die Kriterien beziehen sich auf technische und leistungsmässige Vorgaben, die die Sport-Disziplinen betreffen und die Sicherheit und Durchführbarkeit des Wettkampfes gewährleisten.

6.2
Teamsport:
Teilnahmeberechtigt an einer liechtensteinischen Meisterschaft ist jedes Team, das die vom durchführenden Sportverband/Einzelverein vorgesehenen Kriterien erfüllt. Die Kriterien beziehen sich auf technische und leistungsmässige Vorgaben, die die Sportdisziplinen betreffen und die Sicherheit und Durchführbarkeit des Wettkampfes gewährleisten.

7. FORM, GRÖSSE, FARBE, SUJET UND GRAVUR DER AUSZEICHNUNGEN

7.1
Landesmeister-Auszeichnung
Form: Quadratisch
Format: 56 x 56 mm
Farbe: Gold
Sujet: Grosses Staatswappen mit Beschriftung «Liechtensteinische Landesmeisterschaft»
Die Plakette wird im Etui abgegeben.Gravur: Die Bezeichnung «FL-Landesmeister», «FL-Juniorenmeister» oder «FL-Jugendmeister» sowie die Sport-Disziplin mit Jahreszahl wird auf separatem Schild graviert und auf der Innenseite des Etuideckels befestigt.

7.2
Meisterschafts-Medaillen für Sport-Disziplinen
Form: Rund
Durchmesser: 50 mm
Farbe: Gold, Silber und Bronze
Sujet: Grosses Staatswappen mit Beschriftung «Liechtensteinische Landesmeisterschaft»
Die Medaille mit Metallschildchen hängt am Halsband in den Landesfarben blau/rot.
Gravur: Die Sport-Disziplin mit Jahreszahl wird auf das Metallschildchen graviert. Jede andere Kategorie ausser Damen/Herren ist ebenfalls auf dem Metallschildchen zu bezeichnen (z.B. Junioren oder Jugend).

8. ZUORDNUNG UND ABGABE VON AUSZEICHNUNGEN

8.1
Bestellungen von Auszeichnungen:
Die Auszeichnungen sind ausschliesslich bei der LOSV-Geschäftsstelle und mindestens 30 Tage vor Durchführung der Meisterschaft zu bestellen.

8.2
Landesmeister-Plakette im Einzelsport

8.2.1
Titelberechtigt in jeder Sport-Disziplin ist der bestplazierte Liechtensteiner oder Ausländer, der seit mindestens einem Jahr in Liechtenstein wohnhaft und seit einem Jahr Mitglied des durchführenden Verbandes ist.

8.2.2
Pro Sport-Disziplin wird je eine Landesmeister-Plakette für die Kategorien Damen, Juniorinnen sowie Jugend Mädchen und/oder je eine Landesmeister-Plakette für die Kategorien Herren, Junioren sowie Jugend Knaben abgegeben.
In Ausnahmefällen können - nach Absprache und Bewilligung durch den LOSV-Vorstand - weitere Landesmeister-Plaketten abgegeben werden.

8.3
Landesmeister-Plaketten im Teamsport

8.3.1
Titelberechtigt ist jedes Team, welches Mitglied eines dem LOSV angeschlossenen Sportverbandes/Einzelvereins ist und mindestens 50 % der Teammitglieder nachstehende Kriterien erfüllen: liechtensteinische Staatsangehörigkeit oder Ausländer, die mindestens seit einem Jahr in Liechtenstein wohnhaft und seit einem Jahr Mitglied des durchführenden Sportverbandes sind. Landesmeistertitel können in den Kategorien Damen, Herren, Juniorinnen, Junioren, Jugend Mädchen und Jugend Knaben vergeben werden.

8.3.2
In Ausnahmefällen können - nach Absprache und Bewilligung durch den LOSV-Vorstand - weitere Landesmeister-Plaketten abgegeben werden.

8.4
Meisterschafts-Medaillen im Einzelsport

8.4.1
Meisterschafts-Medaillen in Gold, Silber und Bronze erhalten die 1.-, 2.- und 3.-Platzierten.

8.4.2
In jeder Sportart werden pro Disziplin je 1 Set Meisterschafts-Medaillen für die Kategorien Damen, Juniorinnen sowie Jugend Mädchen und/oder für die Kategorien Herren, Junioren sowie Jugend Knaben abgegeben.

8.5
Meisterschafts-Medaillen im Teamsport

8.5.1
Meisterschafts-Medaillen in Gold, Silber und Bronze erhalten die 1.-, 2.- und 3.-Platzierten.

8.5.2
Pro Teamsport wird je 1 Set Meisterschafts-Medaillen für die Kategorien Damen, Juniorinnen sowie Jugend Mädchen und/ oder für die Kategorien Herren, Junioren sowie Jugend Knaben abgegeben.

8.5.3
Jedes Mitglied eines auszuzeichnenden Teams erhält 1 Meisterschafts-Medaille.

8.6
Besonderes

8.6.1
Ein Landesmeister kann bei entsprechender Rangierung zugleich Gewinner einer Meisterschafts-Medaille in Gold, Silber oder Bronze sein.

8.6.2
Bei Ranggleichheit von mehreren Teilnehmern wird die entsprechende Auszeichnung und Platzierung mehrfach vergeben, wobei die unmittelbar nachfolgenden Auszeichnungen und Platzierungen entfallen.

8.6.3
Bei Sport-Disziplinen, bei denen zwei dritte Plätze ermittelt werden, wird die Auszeichnung zweimal vergeben.

9. TITEL

9.1
Einzelsport

9.1.1
Gewinner der Landesmeister-Plakette in der Kategorie Damen bzw. Herren erhalten den Titel «FL-Landesmeister» bzw. «FL-Landesmeisterin».

9.1.2
Gewinner der Landesmeister-Plakette in der Kategorie Junioren bzw. Jugend erhalten den Titel «FL-Juniorenmeister» bzw. «FL-Jugendmeister».

9.2
Teamsport

9.2.1
Mit der Landesmeister-Plakette ausgezeichnete Teams in der Kategorie Damen bzw. Herren erhalten den Titel «FL-Landesmeister Herren» bzw. «FL-Landesmeister Damen».

9.2.2
Mit der Landesmeister-Plakette ausgezeichnete Teams in der Kategorie Junioren bzw. Jugend erhalten den Titel «FL-Juniorenmeister» bzw. «FL-Jugendmeister».

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